Die deutschen Verfassungsrichter haben ein Machwerk gestoppt, dass die staatliche Souveränität Deutschlands ausgelöscht hätte. Der EU-Reformvertrag sollte unser Grundgesetz praktisch ablösen. Jetzt haben die Verfassungsrichter der EU aber klare Grenzen gesetzt.
Dazu muss ich erstmal anmerken, dass dem Deutschen Volke noch immer die Abstimmung über ihre nationale Verfassung verwehrt blieb. Offen wird von den Etablierten davon gesprochen, das Grundgesetz sei die Verfassung, würde nur eben anders heißen. Damit geben sich leider viele Deutsche auch zufrieden.
Es ist an sich auch egal, ob die deutsche Verfassung “Grundgesetz” heisst, aber hier fehlt ganz einfach die Legitimation durch das Deutsche Volk. Und vor diesem Hintergrund ist es dreist, der praktisch nicht legitimierten Verfassung noch eine weitere Verfassung überstülpen zu wollen. Denn das Grundgesetz ist nur die Arbeitsgrundlage für eine Deutsche Verfassung!
Als Republikaner vertrete den Grundsatz: Ein Volk, eine Nation, eine Verfassung. Demnach sollte ein Staat das Siedlungsgebiet eines Volkes, welches sich über gemeinsame Sprache, Kultur und Geschichte definiert, umfassen. Und diesem Staat – einer Nation – soll eine Verfassung gegeben werden, die für alle Bürger bindend ist. Nichtmal diesen Zustand hat Deutschland erreicht.
Jetzt müssen wir abwarten was aus der Sache wird. Ein tatsächlicher Stopp der EU-Verfassung, die von den Völkern nicht gewollt ist, ist leider nicht in Sicht. Nur in Irland durfte über die EU-Verfassung abgestimmt werden – die Iren haben sie abgelehnt. Dort soll nun die Abstimmung wiederholt werden.
Bitte unterstützen Sie die Republikaner, damit wir, das Volk, wieder das Sagen in unserem Land haben und nicht die EU-Konzerne, denen es nur um die Erschließung neuer Märkte geht.
Toralf Grau
Landesvorsitzender der sächsischen Republikaner